Gefördert werden Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) bzw. vergleichbare Leistungen beziehen oder eine Einschätzung des zuständigen Jugendamtes über den Förderbedarf für Familien in besonders schwierigen Lebenssituationen.

Wir beraten Sie gern.

Weitere Informationen und Angebote finden Sie auch hier