Allgemeine Hinweise

Der Deutsche Familienverband

ist ein gemeinnütziger Verein, der sich bundesweit parteipolitisch und konfessionell ungebunden für die Belange der Familien einsetzt. Der Thüringer Landesverband existiert seit 1990, ist Mitglied im PARITÄTischen Wohlfahrtsverband und Träger der freien Jugendhilfe. In Erfurt (Ernst-Haeckel-Straße 17/18) betreiben wir ein Familienzentrum, den Family-Club.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche veranstalten wir seit 1992, um die Familien bei der Ferienbetreuung ihrer Kinder zu unterstützen. In unseren Ferienfreizeiten machen Kinder Urlaub ohne Eltern. Sie lernen neue Freunde kennen, entdecken fremde Gegenden, sammeln neue Erfahrungen, erholen sich vom Alltagsstress und haben Spaß in der Gemeinschaft mit Gleichaltrigen.

 

Ermäßigte Preise:

gelten für Familien, die Mitglied im Dt. Familienverband sind, für mitreisende Geschwisterkinder und Teilnehmer ab der zweiten Reise im Jahr.

 

Einen Zuschuss vom Jugendamt und den Gutschein aus dem Bildungspaket

wenn ihr Kind mit uns verreist. Über kostengünstige Familienbildungs- und Erholungsangebote in Thüringen, die vom Freistaat Thüringen gefördert werden, informieren wir Sie gern!

 

Klassenfahrten

in die hier aufgeführten und weitere Objekte vermitteln wir auf Anfrage. Dabei können Schüler und Lehrer von unseren umfangreichen Erfahrungen sowie Kontakten zu verlässlichen Partnern profitieren.

 

Unsere Leistungen und Stärken bei den Ferienfreizeiten:

alle Preisangaben sind Komplettpreise, aktuelle Zusatzangebote vor Ort sind davon ausgeschlossen

Unterkunft in  Mehrbettzimmern, zum Teil Gemeinschaftssanitäranlagen

Vollverpflegung (VP), d.h. 3 Mahlzeiten mit Getränken

gut durchdachter organisatorischer Ablauf, abwechslungsreiches und altersgerechtes Programm, (Änderungen vorbehalten)

zuverlässige Betreuung rund um die Uhr in kleinen Gruppen, sehr engagierte geschulte Betreuer, die Freude an dieser Arbeit haben, verantwortungsbewusst handeln und auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen

teilweise Busfahrt: bei weniger entfernten Orten Kombibusse, bei Fernreisen Reisebusse mit Klimaanlage, Zusteigemöglichkeiten an der Autobahn

Unsere Stärken dabei sind:

- gut durchdachter organisatorischer Ablauf

- sehr engagierte Betreuer, die Freude an dieser Arbeit haben, verantwortungs-

  bewusst handeln und auf die altersbedingten Bedürfnisse der Kinder eingehen

- abwechslungsreiches und altersgerechtes Programm

- gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, denn den Teilnehmern wird viel geboten;

  es kommen kaum Kosten für zusätzliche Angebote hinzu

 

Organisatorische Hinweise

Ferienfreizeiten werden in dafür ausgewählten und jahreszeitlich geeigneten Unterkünften durchgeführt. Die Standorte sind meist im ländlichen Bereich, da sich die Kinder an frischer Luft bewegen sollen. Die Unterkünfte sind zweckmäßig ausgestattet mit Mehrbettzimmern, Gemeinschaftssanitäreinrichtungen und entsprechen somit Jugendherbergsniveau. Eltern ist es wichtig, die Kinder während der Fahrt gut betreut zu wissen. Dafür setzen wir - abhängig vom Alter der Kinder - für 8 bis 14 Kinder je einen Gruppenleiter ein. Diese beaufsichtigen und beschäftigen die Teilnehmer in zumutbarem Umfang. Das Wohl der Kinder steht immer obenan. Grundschulkinder werden besonders intensiv betreut und stärker beschäftigt. Jugendliche bekommen natürlich mehr Freiheiten, sollen sich aber dennoch an die Gruppenregeln halten.

Teilnahmebedingungen

Reisevertrag

Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Das dazu benötigte Formular liegt bei oder kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich bestätigen und die Anzahlung von 50 € erfolgt ist. Rechtzeitig vor Reisebeginn (ca. 4-6 Wochen) erhalten Sie den Elternbrief mit weiteren Informationen.

Bezahlung

Nach Zusendung der Anmeldebestätigung ist umgehend eine Anzahlung von 50 € zu überweisen. Der Restbetrag ist sofort nach Erhalt des Elternbriefes fällig. Bei nicht fristgemäßer Einzahlung verfallen der Platz und die Anzahlung.

Rücktritt

Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Reiserücktrittskostenversicherung!

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich an den Deutschen Familienverband Landesverband Thüringen erfolgen.  Für diesen Fall wird Anspruch auf einen pauschalierten Ersatzbeitrag erhoben. Dieser beträgt:

- bis 30 Tage vor Reisebeginn                                  50 €

- bis 14 Tage vor Reisebeginn                                  50 %   des Reisepreises

- bis 2   Tage vor Reisebeginn                                  75 %   des Reisepreises

- im Falle eines späteren Rücktritts oder soweit der/die Teilnehmer/in die Reise ohne vorherige schriftliche Erklärung nicht antritt, ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Unter Einhaltung strenger Corona-Hygieneschutzregeln sind wir bemüht, auch dieses Jahr alle Freizeiten stattfinden zu lassen. Sollten Freizeiten coronabedingt unsererseits storniert werden müssen, werden selbstverständlich alle bis dahin geflossenen Teilnehmerbeiträge erstattet. Sie müssen keine finaziellen Nachteile befürchten.

Gewährleistung

Eine Änderung der Programme, von Programmteilen oder der Teilnahmegebühren auf Grund unvorhersehbarer oder nicht durch uns zu verantwortender Ereignisse bleibt uns vorbehalten. Muss die Freizeit aus zwingenden Gründen (z.B. Gefahr für Sicherheit, Gesundheit oder Leben der Teilnehmenden) vor Beginn abgesagt werden, wird der volle Teilnehmerbeitrag erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Während der Reise aufgetretene Mängel müssen sofort bei den Betreuern oder in unserer Geschäftsstelle angezeigt werden. Wir müssen Gelegenheit erhalten, sie abzustellen.

Teilnehmer

Zu den Ferienlagern kann sich grundsätzlich jeder anmelden. Bei der Anmeldung sollte jedoch die Altersempfehlung berücksichtigt werden (nach Absprache kann hiervon ggf. abgewichen werden). Außerdem müssen die Kinder in der Lage sein, die ausgewählte Freizeit mitzumachen. Dazu müssen sie selbstständig und eigenverantwortlich mit Hygiene, ihren persönlichen Sachen, individueller Freizeit im Objekt ohne unmittelbare Aufsicht, freiem Ausgang usw. umgehen können. Soweit hierüber Zweifel bestehen, sprechen Sie mit uns!

Medizinische Versorgung/Unfälle

Die medizinische Versorgung ist in jedem Falle gewährleistet. Erziehungsberechtigte werden im Notfall telefonisch informiert. Soweit diese nicht in angemessener Zeit erreicht werden können, gilt für Eingriffe die ärztliche Entscheidung. Auch eine Unfallversicherung ist ratsam, damit es im Bedarfsfall keine Probleme gibt. Soweit der Transport zum Arzt notwendig ist, erfolgt dieser im Ausnahmefall im PKW eines Betreuers oder mit Taxi. Die entstandenen Kosten sind von den Eltern zu tragen.

Foto- und Videoaufnahmen

Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Videoaufnahmen, die während der Freizeit gemacht werden, zum Zwecke der Werbung zu veröffentlichen.

Ausschluss

Unsere Betreuer können ihrer Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn besprochene Regeln und Normen befolgt werden. Dazu gehören u.a. Hausordnung, Einhalten der Essenszeiten, Nachtruhe sowie das Jugendschutzgesetz. Der Deutsche Familienverband behält sich vor, die Kinder bei groben Verstößen nach Hause zu schicken. Die Kosten trägt der Betreffende bzw. dessen Erziehungsberechtigte selbst. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit ein Kind wegen Heimweh frühzeitig abgeholt wird.

Ein Ausschluss von der Ferienfreizeit ist außerdem möglich, wenn:

-bei den Kindern Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten, die den Eltern bekannt waren, uns aber nicht mitgeteilt wurden

- gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wird, z. B: Alkohol-, Nikotin- oder Drogenkonsum

- Kopfläuse mitgebracht werden

- sie Bettnässer sind und das nicht vorher gemeldet und mit uns abgesprochen wurde

- wiederholt und schwerwiegende Verstöße gegen die Freizeitordnung erfolgen und diese trotz Abmahnung nicht abgestellt   werden

- Gewalt, rechtsradikales Gedankengut und Handlungen werden nicht toleriert.

Für die mutwillige oder fahrlässige Zerstörung bzw. Beschädigung von Eigentum oder die Verletzung von Personen durch die Kinder werden die Eltern in vollem Umfang zum Schadensersatz herangezogen. Deshalb sollte jeder Teilnehmer über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.

Für Geld und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Ausgenommen hiervon ist von den Betreuern verwahrtes Taschengeld.