Herzlich Willkommen
auf den Webseiten des Deutschen Familienverbandes, Landesverband Thüringen e.V.
D F V - Der Familie Verpflichtet
Hier sind Sie richtig, wenn Sie Informationen rund um das Thema Familie suchen.
Aktuelles aus dem DFV - Thüringen finden Sie unter Landesverband.
Mit einem Klick auf Family - Club erhalten Sie vielfältige Informationen zu Kursen, Seminaren, Beratungsangeboten des DFV- Familienzentrums Family - Club für Familien, Eltern, Kinder, Kleinkinder und Erwachsene.
Auch finden Sie hier eine Übersicht von Gruppen und Treffs sowie Serviceangebote im Familienzentrum und eine kleine Auswahl von Partnern hilfreichen Links für die ganze Familie.
Wohin mit den Kindern in den Ferien? Unter Ferienfreizeiten finden Sie ein breit gefächertes Angebot an Ferienfreizeiten / Kinderreisen / Jugendreisen für jede Altersgruppe.
Wenn Sie mit unseren Mitarbeiter/innen der Gemeinschaftsunterkunft Kontakt aufnehmen wollen, finden Sie dies unter Soziale Betreuung.
Förderung Familienerholung
Der Freistaat Thüringen fördert Familienurlaub in Thüringen
Gefördert wird Familienurlaub in Thüringer Familienferienstätten bzw. anderen Thüringer Familienerholungseinrichtungen mit einer Dauer von zwei bis maximal sieben Übernachtungen.
Der Landeszuschuss beträgt 20 Euro je Übernachtung für Erwachsene und 15 Euro je Übernachtung für Kinder.
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz des Antragsstellers oder der Antragstellerin in Thüringen.
Unterstützt werden:
Familien mit geringem Einkommen (Eltern oder Alleinerziehende mit ihren kindergeldberechtigten Kindern, bei behinderten Kindern auch über 18 Jahre)
Großeltern mit Enkelkindern, mit und ohne deren Eltern
Familien mit pflegebedürftigen Familienmitgliedern
Die Anmeldung erfolgt direkt über die Thüringer Familienferienstätten.
Bundesförderung „Corona-Auszeit für Familien“
Bei der Corona-Auszeit bezahlen Sie für einen Familienurlaub von bis zu einer Woche nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten in einer der teilnehmenden Familienerholungseinrichtungen.
Die geförderte Familienferienzeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
- Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
- Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Die Anmeldung erfolgt direkt über die Thüringer Familienferienstätten.
Schachspielkurs mit Eltern und Kindern
Eltern und Kinder spielen zusammen Schach. Es werden verschiedene Spielmöglichkeiten erklärt.
Das gemeinsame Lernen und spielerische Sich-Messen ist für Eltern und Kinder eine spannende Erfahrung. weiterlesen
Stop-Motion Film - Harry Potter und die verzauberten Buntstifte
Gemeinsam mit den Kindern haben wir einen Stop-Motion Film gedreht. Die Kinder haben sich die Geschichte „Harry Potter und die verzauberten Buntstifte“ ausgedacht. Sie haben die entsprechenden Requisiten aus LEGO Duplo und farbigen Papieren dazu gebastelt. Dann ging es los die Kinder fotografierten die Figuren und die Geschichte begann in ganz kleinen Schritten lebendig zu werden. Die Figuren erwachten zum Leben und bewegten sich wie von Zauberhand.
Wir wünschen viel Spaß beim Zuschauen!